Umschulung Fachlagerist*in
In der Umschulung erlernen Sie u.a. wie Lagerbestände und Auftragsunterlagen kontrolliert werden oder wie man Arbeitsaufträge kund*innenorientiert ausführt. Außerdem erfahren Sie, worauf es bei der Einlagerung von besonderen Gütern, wie etwa gefährlichen Arbeitsstoffen oder verderblicher Ware, ankommt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in diesem Beruf in einer Umschulung zu erlernen. Sie werden während der gesamten Umschulung durch unsere langjährigen Mitarbeiter*innen unterstützt und begleitet. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Wissenvermittlung rund um Güter, u.a. Warenannahme, -lagerung, -transport
- Tourenplanung
- Kennzahlen rund um die Lagerung ermittlen und auswerten
- Flurfördermittelschein (umgangssprachlich Staplerschein)
- Sicherungstechniken
Ablauf
Die Umschulung vermittelt Ihnen theoretische Kenntnisse und Fachpraxis. Dies erfolgt in Form von einzelnen Modulen, die jeweils mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Zusätzlich absolvieren Sie ein Praktikum in einem Berliner Wirtschaftunternehmen. Die Umschulung endet mit der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.
Sie sind
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Rehabilitanden und erwerbslose Hilfebedürftige mit Interesse an einer anerkannten Umschulung für bessere Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ihre Chancen im Anschluss
Überall dort, wo es eine Lagerhaltung gibt, werden Fachkräfte benötigt. Nach der Umschulung können Sie in nahezu allen Wirtschaftszweigen arbeiten, vom Transport und Verkehr über Fahrzeugbau, in der Elektrobranche, in der Holz-, Textil-, Chemieindustrie, im Groß- und Einzelhandel oder auch in Logistikunternehmen und Speditionsfirmen.
Hinweis
Zum Führen eines Flurförderzeugs ist ein Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge bzw. ein Staplerschein notwendig. Dieser wird umgangssprachlich fälschlicherweise Gabelstaplerführerschein oder Führerschein für Gabelstapler genannt. Allerdings steht der Begriff Führerschein nur im Zusammenhang mit der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (StVZO), er erfordert eine Fahrprüfung und ist somit in Bezug auf das Führen von Gabelstaplern die falsche Bezeichnung.