Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i Küchenhelfer*in
Wir eröffnen Langzeitarbeitslosen neue Beschäftigungsperspektiven: Hier stellen wir Ihnen einen geeigneten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und geben Ihnen die Chance, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Sie werden in betriebliche Abläufe eingebunden und fachlich angeleitet. Zusätzlich begleitet Sie ein externes Coaching.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Zuarbeiten bei der Herstellung von Speisen
- Mitarbeit in der kalten Küche
- Anrichten von Tellern und Platten
- Aufräum-, Spül- und Reinigungsarbeiten
Ablauf
- Erstgespräch
- Begleitung durch Jobcoach und Beschäftigungstrainer*in
- Einsatz und Einweisung im Einsatzbereich
- Unterweisungen, tägliche Einsatzbesprechung, engmaschige Betreuung während der Arbeitsabläufe
- Übernahme von festgelegten Aufgaben im Ausbildungszentrum
Sie sind
Kund*in des Jobcenters und haben in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach dem SGB II bezogen.
Ihre Chancen im Anschluss
- soziale Integration und Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
- Schaffung und Ausbau von arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Fähigkeiten
- Steigerung des Selbstwertgefühls
- Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten
- Auffrischung von Handlungskompetenzen
- Übergang in Ausbildung
- Umschulung
- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses