Beschäftigungstrainer*innen
Dank der Unterstützung durch die Beschäftigungstrainer*innen entsteht eine kontinuierliche Auseinandersetzung der Teilnehmer*innen der Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt nach 16 i mit den Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, sowie die Erarbeitung realisierbarer Schritte zur Erlangung von sozialen Kompetenzen, die eine Beschäftigungsfähigkeit herstellen und sichern. Hierzu geht es insbesondere darum, die Arbeitsbereitschaft und -fähigkeit der Teilnehmer*innen zu aktivieren, ihre Leistungsbereitschaft und -fähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. (wieder-) herzustellen sowie zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls und der individuellen Belastbarkeit. Weiterhin geht es darum, die Kompetenzen der Teilnehmer*innen zu erweitern sowie relevante Arbeits- und Sozialtugenden auszubauen.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Begleitung von Teilnehmer*innen der Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt nach 16 i zur Förderung der (Wieder-)Herstellung von arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Leistungsfähigkeit
- Im Einzelfall kann die Begleitung der Beschäftigungstrainer*innen über den Zeitraum der Beschäftigungsmaßnahme hinausgehen. So kann nach der erfolgreichen Vermittlung der Betrieb und der*die Teilnehmer*in bei auftretenden Problemen mit dem*der jeweiligen Beschäftigungstrainer*in in Kontakt treten.
Ablauf
- ausführliche Erstberatung der Teilnehmer*innen
- Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplanes für den*die Teilnehmer*in
- Begleitung des*der Teilnehmer*in bei der Umsetzung
- Training und Unterstützung des*der Teilnehmer*in in allen beruflichen Belangen
- Anleitung Einzel- und Gruppengespräche zur Erarbeitung von Stärken und Schwächen sowie Lösungswegen
Sie sind
Beschäftigungstrainer*innen bringen Beschäftigte im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung bei ihrer Integration in die Arbeitswelt voran, wobei Lernen im Arbeitsprozess im Mittelpunkt steht. Dabei ist der stärken- und neigungsorientierte Ansatz bei der Förderung der Teilnehmenden selbstverständlich.