Teilhabe an der Demokratie und politisch mitentscheiden – das bezwecken die Symbolwahlen in Berlin-Mitte im Rahmen der Europawahl 2024.
Warum hat die Wahl im Bezirk Mitte einen symbolischen Charakter? Weil die abgegebenen Stimmen für große und kleine Parteien nicht in das Wahlergebnis der Europawahlen 2024 mit hineinfließen werden. Vielmehr möchte man dabei die Menschen für das Thema Wahlrecht und Bürgerrechte sensibilisieren, gerade diejenigen, die aus Drittländern kommen und/oder über kein Wahlrecht verfügen.
Das Recht zu wählen und damit zu entscheiden, welche Parteien Regierungsverantwortung erhalten, ist ein hart erkämpftes Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. In Deutschland bestimmen die Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes das Wahlrecht. Demnach geht die politische Macht vom Staatsvolk aus. Wer aber zählt alles zum Volk? Es sind diejenigen, die über Bürgerrechte verfügen. Dazu gehört auch wählen. Wählen dürfen nur Menschen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Mit dem Maastricht Vertrag wurde 1992 das Wahlrecht auf kommunaler Ebene für EU-Staatsangehörige eingeführt. Weltweit gibt es vier Länder, in denen Menschen ohne entsprechende Staatsangehörigkeit die Wahl auf nationaler Ebene ermöglichen. Das sind Neuseeland, Chile, Uruguay und Malawi. In einigen Ländern ist Ausländer*innen die Wahl auf kommunaler Ebene gestattet.
Vom 21. bis zum 27. Mai 2024 hat das LOTSENPROJEKT die brücke fünf symbolische Wahllokale aufgestellt, in denen Berliner*innen ohne Wahlrecht die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. Insgesamt 141 Menschen haben dieses Angebot wahrgenommen.