Politisches System und politische Teilhabe in der Schweiz

Berlin, 23. Dezember 2021 – Am 01. November 2021 lud unser LOTSENPROJEKT die brücke zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Gesandten der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland, Dieter Cavalleri, ein. Eine Zusammenfassung vom Lotsen von Mehmet Sökmen.

Direkte und repräsentative Demokratie in der Schweiz

Demokratische Entscheidungen können auf verschiedene Arten getroffen werden. In einer direkten Demokratie dürfen alle Bürgerinnen und Bürger über 18 für oder gegen eine Idee abstimmen.
Die sogenannten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können selber entscheiden, über welche Themen sie abstimmen wollen. Wenn sie innerhalb von eineinhalb Jahren 100.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung. Das heißt, das Volk stimmt dann darüber ab, ob das Anliegen umgesetzt wird oder nicht. In einer direkten Demokratie ist es also möglich, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger selbst mit politischen Ideen befassen und darüber entscheiden können, ob sie diese für gut oder schlecht befinden. Außerdem können sie ihre Ideen und Wünsche selber einbringen, ohne dass sie Politikerin oder Politiker sein müssen. Die Bürgerinnen und Bürger können also über Vorschläge aus dem Volk abstimmen. Aber auch über Vorschläge von Politikerinnen und Politikern, die Änderungen an der Bundesverfassung oder von Gesetzen vorschlagen. Parallel zur direkten Demokratie gibt es in der Schweiz auch Formen einer repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich auch Personen wählen, die ihre Interessen vertreten. Diese treffen in den Gemeinden, Kantonen und im Bundeshaus ebenfalls Entscheidungen. Der Vorteil an diesen Vertretungen ist, dass sie sich stärker mit wichtigen Fragen befassen können und sich in bestimmten Themen gut auskennen.

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Bürgerinnen und Bürger können mit einer Volksinitiative eine Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung initiieren. Für ihr Zustandekommen braucht es innerhalb einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100.000 Stimmberechtigten. Die Sammelfrist wurde 1976 eingeführt und 1977 wurde die Zahl erforderlicher Unterschriften von 50.000 auf 100.000 erhöht. Grund hierfür war die Einführung des Frauenstimmrechts 1971.

Bestimmt das Volk ganz alleine?

Keineswegs. Die direkte Demokratie funktioniert anders, und zwar in vier Stufen.

1. Am Anfang steht das Volk. Es will etwas ändern, per Initiative. Sagen Volk und Stände Ja, muss die Initiative umgesetzt werden.
2. Das heißt, der Bundesrat muss handeln. Er muss ein neues Gesetz vorschlagen.
3. Dann kommt das Parlament zum Zug. Es formuliert das definitive Gesetz.
4. Wenn das Volk nicht zufrieden ist mit der Arbeit von Bundesrat und Parlament, kann es das neue Gesetz per Referendum versenken.

Das Referendum

In der Schweiz gibt es zwei Referendumsarten, das obligatorische Referendum (verbindlich) und das fakultative Referendum (freiwillig).
Beim obligatorischen Referendum muss also zwingend das Volk darüber abstimmen.
Zum Beispiel:

  • Änderungen der Bundesverfassung,
  • Beitritte zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu überstaatlichen Gemeinschaften,
  • dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.

Das fakultative Referendum hingegen ist freiwillig und kann, wenn man mit einem neuen Gesetz nicht einverstanden ist, ergriffen werden. Dazu muss man innerhalb von 100 Tagen, nachdem der Erlass amtlich veröffentlicht wurde, 50.000 Unterschriften sammeln oder es beschließen 8 Kantone, also etwas weniger als ein Drittel der 26 Kantone, das Referendum zu ergreifen. Auch hier ist der Grundgedanke, dass sich Minderheiten gegen Parlamentsentscheide zur Wehr setzen können oder aber zum Beispiel ländliche kleine Kantone sich Gehör verschaffen können. Diese Möglichkeit des fakultativen Referendums existiert in der Schweiz seit 1874. Entscheide des Parlaments können also direkt angefochten und wieder rückgängig gemacht werden. Dem Volk werden ausschließlich Erlasse der Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet z.B. Bundesgesetz, Verordnung, Bundesbeschluss und einfacher Bundesbeschluss.

Zu dieser Veranstaltung entstand auch eine LOTSEN-Podcast-Folge.

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