Zum vierten Mal findet die Weiterbildung zum*r Berater*in für Integration und Migration mit Modul 4 statt. Dabei werden die Lotsinnen und Lotsen im Bereich Antrags- und Formularwesen qualifiziert. Welche Voraussetzungen zur Teilnahme sollte man dabei erfüllen? Die Teilnehmer*innen sollten fließend in Deutsch kommunizieren und eine weitere Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Die statistischen Ergebnisse haben bisher gezeigt, dass nach erfolgreicher Prüfung die Absolventen*innen dieser Weiterbildung, auch der einzelnen Module, eine Schlüsselqualifikation besitzen, die ihnen hohe Arbeitsmarktchancen einräumt.
So konnten im Lotsenprojekt „die brücke“ 30 Prozent unserer Kolleginnen und Kollegen, die Teilnehmer*innen an der Weiterbildung waren, in eine Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Dabei können sie in Beratungsstellen, Projekten, Tageseinrichtungen oder bei Bildungsträgern eine feste Anstellung bzw. Teilzeitverträge bekommen. In diesem Abschnitt der Weiterbildung wird das Formularwesen im Fokus stehen. Anträge und Formulare wie zum Beispiel An- und Abmeldung beim Bürgeramt, Hauptanträge wie: WBA, WBS, Wohngeld, Kindergeldantrag, ALGI und Bürgergeld, Kitagutschein, Schulanmeldung sowie Hortantrag werden detailliert durchgegangen. Fallbeispiele von Klient*innen des Lotsenprojekts wie zum Beispiel die Aufforderung zur Rückzahlung der Miete, Anträge auf Darlehen, Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und einmalige Beihilfen werden gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Am 28.10.2024 startet das Modul 4 der Weiterbildung zum*r Berater*in für Integration und Migration in Teilzeit. Das Praxiswissen wird im Rahmen der Arbeit in den Vorortbüros des Lotsenprojekts erworben. |